IVV unterstützt die Konzeptentwicklung des BMVBS durch Überprüfung des Bundesstraßennetzes hinsichtlich der Erfüllung von Kriterien, die speziell zur Ableitung einer Fernstraßenrelevanz definiert worden sind. Die Überprüfung erfolgt für jeden einzelnen Bundesstraßenabschnitt mit Hilfe quantifizierter Kenngrößen, mit denen die verkehrlichen und raumordnerischen Funktionen des Bundesfernstraßennetzes weitgehend berücksichtigt werden. Im Einzelnen werden dabei die nachfolgenden Funktionen behandelt:
Verbindungsfunktionen nach RIN
Eine Fernstraßenrelevanz liegt vor, wenn eine Belegung mit Verbindungsfunktionen nach den RIN der Kategorien 0, I und II nachgewiesen ist, wozu folgende Verbindungen gehören: MR – MR, OZ – MR, OZ – OZ, MZ – OZ und MZ – MZ.
Die den Berechnungen zugrunde gelegte zentralörtliche Gliederung zeigt die Grafik am Ende dieses Textes.
Erreichbarkeitsfunktion
Bundesstraßenabschnitte werden nicht zur Abstufung vorgeschlagen, wenn sie mit defizitären Verbindungen der Kategorien „Gemeinde-nächstgelegenes OZ bzw. MZ“ belegt sind.
Belastung durch den Fernverkehr
Eine Fernstraßenrelevanz liegt vor, wenn, wenn die Belastung durch den Fernverkehr den Schwellenwert von 1.000 Kfz/Werktag überschreitet. Als Fernverkehr werden Kfz-Fahrten (Pkw + Lkw) mit einer Fahrtweite von mindestens 50 km definiert.
Anbindung wichtiger Verkehrsknoten
Eine Fernstraßenrelevanz liegt vor, wenn der Straßenabschnitt mit Verbindungen der Kategorie „Wichtiger Verkehrsknoten – Nächstgelegene BAB - Anschlussstelle“ belegt sind.
Bypassfunktion
Bundesstraßenabschnitte werden nicht zur Abstufung vorgeschlagen, wenn sie bei Engpasssituationen auf einer parallel zur Bundesstraße verlaufenden Autobahn evtl. zu erwartende Ausweichverkehre übernehmen können.
Bedeutung für den internationalen Verkehr
Eine Fernstraßenrelevanz liegt vor, wenn der Straßenabschnitt zum Netz der Europastraßen (E-Netz) gehört bzw. eine große verkehrliche Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr hat.
Anbindung peripher gelegener Räume
Eine Fernstraßenrelevanz liegt vor, wenn der Straßenabschnitt die Anbindung peripher gelegener Räume in angemessener Qualität sicherstellt.
Arrondierung
Die stringente maschinelle Überprüfung der Bundesstraßenabschnitte mit Hilfe quantifizierter Kenngrößen führt dazu, dass das entwickelte Netzsystem zum Teil lückenhaft bzw. nicht geschlossen ist und daher durch manuelle Eingriffe arrondiert werden muss.
Die erarbeiteten Einstufungen dienen als Entwurf für die anstehenden Abstimmungen.
2. März 2010