Wie bereits im Jahre 2003 bei der Aufstellung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen 2015 führte die Ingenieurgruppe IVV für den aktuellen Bundesverkehrswegplan 2030 die verkehrswirtschaftliche Bewertung aller ca. 2.000 von den Bundesländern angemeldeten Straßenprojekte durch.
Die verkehrswirtschaftliche Bewertung eines jeden Straßenprojektes erfolgt in Form einer Nutzen-Kosten-Analyse, für die die verkehrlichen Wirkungen über Verkehrssimulationen ermittelt wurden und aus den Ergebnissen der jeweilige Nutzen abgeleitet wurden.
Das Verfahren der verkehrswirtschaftlichen Bewertung wurde aus den wesentlichen Ansätzen von 2003 weiterentwickelt, Kostenansätze auf den gegenwärtigen Stand aktualisiert und die Nutzenermittlung um neue Beitragskomponenten erweitert.
So umfasst das aktuelle Bewertungsverfahren die Nutzen aus Veränderung der
- Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr (NB),
- Instandhaltungs- und Betriebskosten der Verkehrswege (NW),
- Verkehrssicherheit (NS),
- Reisezeit im Personenverkehr (NRZ),
- Transportzeit der Ladung im Güterverkehr (NTZ),
- Transportzeit der Ladung im Güterverkehr (NTZ),
- Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der Infrastruktur (NL),
- Geräuschbelastung (NG),
- Abgasbelastungen (NA)
- innerörtlichen Trennwirkungen (NT)
- Zuverlässigkeit (NZ).
Die für jedes Projekt ermittelten und monetarisierten Nutzen wurden den annuisierten Investitionskosten des Projektes gegenübergestellt und im Ergebnis als ein projektbezogenes Nutzen-Kosten-Verhältnis ausgewiesen. Diese Ergebnisse dienten dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) und darüber dem Deutschen Bundestag als Entscheidungsbasis für die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 im sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG). Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderungsgesetz trat Ende 2016 in Kraft. Die Einzelergebnisse der in den Bundesverkehrswegeplan übernommenen Projekte können unter www.bvwp-projekte.de aufgerufen werden.
Eine Übersicht der in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommenen Projekte vermittelt die nebenstehende Darstellung mit der Differenzierung nach den Dringlichkeitsstufen „Fest disponiert“ (FD), „Vordringlicher Bedarf“ (VB), „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) und „Weiterer Bedarf“ (WB).
Die offizielle Übersichtskarte der Projekte des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ist hier zu finden.
18. August 2015